Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung zum Thema "Die Rechte der SBV im Beschlussverfahren" an.
Einwahldaten für den 13.03.2024:
Zoom-Meeting beitreten
Meeting-ID: 860 5585 1164
Das Sozialgericht Bremen hat die Übernahme von Fahrtkosten für die stufenweise Wiedereingliederung nach medizinischer Rehabilitation durch die Rentenversicherung bestätigt. Dieses Urteil, gekennzeichnet durch das Aktenzeichen S 14 R 125/19, markiert einen wichtigen Meilenstein für die Rechte von Rehabilitanden in Deutschland.
Das Gericht stellte fest, dass eine Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung gemäß den §§ 42, 44 und 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX sowie § 73 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGB IX als eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation anzusehen ist. Daraus folgt, dass damit verbundene Fahrtkosten als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation von der Rentenversicherung zu tragen sind.
Diese Entscheidung des Sozialgerichts Bremen unterstreicht die Verpflichtung der Rentenversicherungsträger, umfassende Unterstützung für Personen zu leisten, die nach einer medizinischen Rehabilitation schrittweise in das Berufsleben zurückfinden. Es betont die Notwendigkeit, nicht nur die direkten Rehabilitationskosten, sondern auch zusätzliche Ausgaben, wie Fahrtkosten, zu übernehmen.
Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der stufenweisen Wiedereingliederung und stärkt die Position von Rehabilitanden im deutschen Sozialversicherungssystem. Es dient als richtungsweisender Präzedenzfall für ähnliche Fälle und fördert eine inklusivere Handhabung der Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Für detaillierte Informationen und den vollständigen Wortlaut des Urteils klicken Sie auf die nächste Schaltfläche und besuchen Sie die offizielle Webseite des Sozialgerichts Bremen.
Meeting-ID: 860 5585 1164
Kenncode: 183221
Schnelleinwahl mobil
+496950500951,,86055851164#,,,,*183221# Deutschland
+496950500952,,86055851164#,,,,*183221# Deutschland
Einwahl nach aktuellem Standort
+49 69 5050 0951 Deutschland
+49 69 5050 0952 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
+49 69 7104 9922 Deutschland
+49 69 3807 9883 Deutschland
+49 69 3807 9884 Deutschland
In einem spannenden Urteil hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, die aufgrund einer unterlassenen Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gesundheitliche Nachteile erleiden. In dem Fall (Az. 5 Ca 1321/21) wurde einer langjährigen Krankenschwester, die aufgrund ihrer Behinderung nicht am angestammten Arbeitsplatz eingesetzt werden konnte, kein BEM angeboten. Stattdessen wurde sie auf einer für sie gesundheitsschädlichen Station eingesetzt.
Das Gericht entschied, dass das Versäumnis des Arbeitgebers, ein BEM anzubieten und die Arbeitnehmerin behinderungsgerecht zu beschäftigen, eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt. Diese berechtigte die Arbeitnehmerin zur außerordentlichen Kündigung und begründete einen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Abfindung. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen und eröffnet Arbeitnehmern neue Wege für Schadensersatzansprüche bei Verletzung ihrer Rechte.
Die Entscheidung des Gerichts sendet ein klares Signal an alle Arbeitgeber, das gesetzlich vorgeschriebene BEM-Verfahren nicht zu ignorieren und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Für die betroffene Krankenschwester bedeutete dies einen Schadensersatzanspruch von knapp 56.507 Euro, der ihre dreißigjährige Betriebszugehörigkeit und das vertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers widerspiegelt.
Die BIH-Akademie führt ein neues Online-Selbstlernangebot ein, das berufliche Weiterbildung flexibler macht. Teilnehmer können nun Kurse zeitlich und örtlich unabhängig absolvieren, was die Verfügbarkeit trotz hoher Nachfrage verbessert und eine optimale Anpassung an individuelle Bedürfnisse ermöglicht.
Reha-Dat
Das Zentrum für Sozialforschung Halle lädt die SBVen und die Stellvertreter zu einer Online-Befragung ein.
Bitte nehmt daran teil!
Radiointerview mit Prof. Josef Düwell und Heidi Stuffer
höre hier das Interview
mit Sozialministerin Ulrike Scharf
Bei der Podiumsdiskussion war unser Vorstand Robert Haas einer der Gäste.
Hier findet Ihr den Artikel
Beiträge zu aktuellen Themen
für die SBV-Arbeit
Finde hier Beiträge verschiedener Autoren zu aktuellen Themen.
Finde hier verschiedene Petitionen zu Themen, die uns als SBV betreffen können.
Copyright © 2024 Arbeitskreis Oberbayern der Schwerbehindertenvertretungen – Alle Rechte vorbehalten.