Der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW herausgegebene Ratgeber für schwerbehinderte Menschen ist in einer Neuauflage erschienen. Im Mittelpunkt steht das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Darüber hinaus bietet er eine Fülle von praktischen Tipps, welche Hilfen und finanziellen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können – von Themen wie „Altersrente“ über „Blindengeld“ und „Steuern“ bis „Zusatzurlaub“. Der 116-seitige, kostenlose „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen” kann online im Broschürenservice des Sozialministeriums (www.mags.nrw/broschuerenservice) als PDF-Datei heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden. https://broschuerenservice.mags.nrw/aimeos/1.65.d/mags/files?download_page=0&product_id=2218&files=3/a/3a9d913a_mags_flyer_fit_fuer_die_zukunft_bf.pdf "
Das Sozialgericht Bremen hat die Übernahme von Fahrtkosten für die stufenweise Wiedereingliederung nach medizinischer Rehabilitation durch die Rentenversicherung bestätigt. Dieses Urteil, gekennzeichnet durch das Aktenzeichen S 14 R 125/19, markiert einen wichtigen Meilenstein für die Rechte von Rehabilitanden in Deutschland.
Das Gericht stellte fest, dass eine Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung gemäß den §§ 42, 44 und 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX sowie § 73 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGB IX als eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation anzusehen ist. Daraus folgt, dass damit verbundene Fahrtkosten als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation von der Rentenversicherung zu tragen sind.
Diese Entscheidung des Sozialgerichts Bremen unterstreicht die Verpflichtung der Rentenversicherungsträger, umfassende Unterstützung für Personen zu leisten, die nach einer medizinischen Rehabilitation schrittweise in das Berufsleben zurückfinden. Es betont die Notwendigkeit, nicht nur die direkten Rehabilitationskosten, sondern auch zusätzliche Ausgaben, wie Fahrtkosten, zu übernehmen.
Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der stufenweisen Wiedereingliederung und stärkt die Position von Rehabilitanden im deutschen Sozialversicherungssystem. Es dient als richtungsweisender Präzedenzfall für ähnliche Fälle und fördert eine inklusivere Handhabung der Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Für detaillierte Informationen und den vollständigen Wortlaut des Urteils klicken Sie auf die nächste Schaltfläche und besuchen Sie die offizielle Webseite des Sozialgerichts Bremen.
In einem spannenden Urteil hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, die aufgrund einer unterlassenen Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gesundheitliche Nachteile erleiden. In dem Fall (Az. 5 Ca 1321/21) wurde einer langjährigen Krankenschwester, die aufgrund ihrer Behinderung nicht am angestammten Arbeitsplatz eingesetzt werden konnte, kein BEM angeboten. Stattdessen wurde sie auf einer für sie gesundheitsschädlichen Station eingesetzt.
Das Gericht entschied, dass das Versäumnis des Arbeitgebers, ein BEM anzubieten und die Arbeitnehmerin behinderungsgerecht zu beschäftigen, eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt. Diese berechtigte die Arbeitnehmerin zur außerordentlichen Kündigung und begründete einen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Abfindung. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen und eröffnet Arbeitnehmern neue Wege für Schadensersatzansprüche bei Verletzung ihrer Rechte.
Die Entscheidung des Gerichts sendet ein klares Signal an alle Arbeitgeber, das gesetzlich vorgeschriebene BEM-Verfahren nicht zu ignorieren und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Für die betroffene Krankenschwester bedeutete dies einen Schadensersatzanspruch von knapp 56.507 Euro, der ihre dreißigjährige Betriebszugehörigkeit und das vertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers widerspiegelt.
Die BIH-Akademie führt ein neues Online-Selbstlernangebot ein, das berufliche Weiterbildung flexibler macht. Teilnehmer können nun Kurse zeitlich und örtlich unabhängig absolvieren, was die Verfügbarkeit trotz hoher Nachfrage verbessert und eine optimale Anpassung an individuelle Bedürfnisse ermöglicht.
Radiointerview mit Prof. Josef Düwell und Heidi Stuffer
höre hier das Interview
mit Sozialministerin Ulrike Scharf
Bei der Podiumsdiskussion war unser Vorstand Robert Haas einer der Gäste.
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